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   StGH Hessen, 15.05.2002 - P.St. 1741   

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https://dejure.org/2002,31672
StGH Hessen, 15.05.2002 - P.St. 1741 (https://dejure.org/2002,31672)
StGH Hessen, Entscheidung vom 15.05.2002 - P.St. 1741 (https://dejure.org/2002,31672)
StGH Hessen, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - P.St. 1741 (https://dejure.org/2002,31672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG
    Mangels Substantiierung offensichtlich unbegründete Grundrechtsklage - kein Gehörsverstoß durch Verurteilung zur Räumung einer Mietwohnung wegen unberechtigter Untervermietung an gewerbliches Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (StGH Wiesbaden: Mangels Substantiierung offensichtlich unbegründete Grundrechtsklage - kein Gehörsverstoß durch Verurteilung zur Räumung einer Mietwohnung wegen unberechtigter Untervermietung an gewerbliches Unternehmen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • StGH Hessen, 05.04.2000 - P.St. 1302

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus StGH Hessen, 15.05.2002 - P.St. 1741
    Das von der Garantie rechtlichen Gehörs umfasste Äußerungsrecht eines Beteiligten erfordert einen rechtlichen Hinweis des Gerichts nur in dem Ausnahmefall, in dem das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt zu stützen beabsichtigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (vgl. StGH, Urteil vom 05.04.2000 - P.St.1302 -, StAnz. 2000 S. 1843).Eine solche Ausnahmekonstellation lag hier nicht vor.
  • OLG Hamm, 17.01.1992 - 30 U 36/91

    Fristlose Kündigung bei Untervermietung durch den Untermieter

    Auszug aus StGH Hessen, 15.05.2002 - P.St. 1741
    Die Rechtsauffassung des Landgerichts, eine allgemeine Erlaubnis zur Untervermietung berechtige nichtnotwendig zugleich zu einer mehrstufigen Untervermietung, wird im Hinblick auf berechtigte Interessen des Hauptvermieters in Rechtsprechung und Literatur vertreten (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1992, 783; Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl. 1999, § 549 BGB Rdnr.48, Palandt/Weidenkaff BGB, 61. Aufl. 2002, § 540 Rdnr. 7).
  • StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1358

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des

    Auszug aus StGH Hessen, 15.05.2002 - P.St. 1741
    Das durch Art. 3 HV in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie sich zu dessen Verfahrensstoff in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht äußern können, und verpflichtet das Gericht, seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zu Grunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, und die erfolgten Äußerungen der Beteiligten bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 16.01.2001 - P.St. 1358 -, StAnz. 2001, S. 1177).
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